Neue Preisangabe ab 1. März 2010 bei 0180-Servicerufnummern

Laut Auskunft der Bundesnetzagentur tritt zum 01.03.2010 eine Änderung des TKG in Kraft.

Gemäß § 66a Satz 1 TKG hat derjenige, der gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben.

Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben (§ 66a Satz 2 TKG).

Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben (§ 66a Satz 5 TKG).

Dienste, die über (0)180er-Rufnummern angeboten werden, heißen künftig „Service-Dienste“. Nach dem neuen Satz 6 des § 66a TKG ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen.

Künftig wird es bei Service-Diensten sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Höchstpreise geben (§ 66d Abs. 3 TKG). Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen gilt künftig ein Preis von höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf.

Die Bundesnetzagentur wird gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 TKG für Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei Service-Diensten festlegen, dass die Nummernteilbereiche (0)180-1 bis -5 im Mobilfunk künftig pro Minute abgerechnet werden. Das Ergebnis der Festlegung wurde im Amtsblatt Nr. 14 der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Denkbar wäre eine künftige Preisangabe z.B. für eine 0180-Rufnummer wie folgt:

0180-1: Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-2: Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-3: Festnetzpreis 9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-4: Festnetzpreis 20 Cent pro Anruf, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-5: Festnetzpreis 14 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.

Andere Gestaltungen, z.B. Darstellung des Preises in Euro unter Verwendung des Währungszeichens „€”, sind hier auch denkbar.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18219.pdf

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0361_2D09#h4

http://de.wikipedia.org/wiki/Geteilte-Kosten-Dienst

http://www.telespiegel.de/html/preis_der_service-hotlines.html

Vorgangsnummer T2009-08-11-0200/216-19

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