Archive for the ‘Recht’ Category

Bundesnetzagentur verhängt Bussgelder in Höhe von 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Freitag, Januar 29th, 2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen. …

Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/pressemitteilungen

BGH: E-Mail-Adresse auf Homepage ersetzt Werbe-Opt-in nicht

Montag, Januar 25th, 2010

Ein Unternehmen, das auf seiner Homepage eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme anbietet, willigt damit nicht automatisch in den Empfang von Werbe-E-Mails ein. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Im vorliegenden Fall hatte ein KFZ-Händler einem anderen unaufgefordert Werbe-E-Mails geschickt. Dieser hatte dagegen geklagt, diese Werbung sei Spam. Das sahen die Bundesrichter genauso: Die Kontaktadresse auf der Homepage und die Aufforderung an die Nutzer, sich an das Unternehmen zu wenden, seien erkennbar nur auf Endkunden gemünzt, die einen Gebrauchtwagen kaufen möchten. Die Adresse sei keine Einwilligung in den Erhalt unaufgeforderter Werbung.

Weitere Infos: http://www.online-und-recht.de/urteile/Zulaessige-E-Mail-Werbung-nur-bei-ausdruecklichem-Einverstaendnis-I-ZR-201-07-Bundesgerichtshof–20091210.html

Aktenzeichen I ZR 201/07

Urheberrechtsverstöße bei Nutzerinhalten

Sonntag, November 15th, 2009

Die ARD Tagesschau meldet: BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber

Betreibern einer Internetseite, die ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, müssen unter bestimmten Umständen dafür haften. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und wie sie veröffentlicht werden.

Im konkreten Fall hatten auf der Seite chefkoch.de Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied, dass auch die Betreiber von chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Es reiche nicht, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen. Die Richter wiesen die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurück. Damit bestätigten sie auch die Verurteilung zu einem Schadenersatz von 300 Euro für drei Bilder.

Entscheidend war für den BGH, dass die Betreiber von chefkoch.de sich die “von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht” hätten. Dadurch, dass sie die Inhalte kontrollierten und ihre Nutzer auf diese Kontrolle auch aufmerksam machten, hätten sie auch die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen. Das Logo der Seitenbetreiber sei deutlich, der Name der Nutzer jedoch nur unscheinbar dargestellt.

Zudem verlangten die Beklagten das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben dürften, teilte der BGH mit. Damit unterscheide sich chefkoch.de klar von Auktionsplattformen oder elektronischen Marktplätzen für fremde Angebote.

Aktenzeichen I ZR 166/07

Neue Preisangabe ab 1. März 2010 bei 0180-Servicerufnummern

Donnerstag, September 3rd, 2009

Laut Auskunft der Bundesnetzagentur tritt zum 01.03.2010 eine Änderung des TKG in Kraft.

Gemäß § 66a Satz 1 TKG hat derjenige, der gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben.

Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben (§ 66a Satz 2 TKG).

Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben (§ 66a Satz 5 TKG).

Dienste, die über (0)180er-Rufnummern angeboten werden, heißen künftig „Service-Dienste“. Nach dem neuen Satz 6 des § 66a TKG ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen.

Künftig wird es bei Service-Diensten sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Höchstpreise geben (§ 66d Abs. 3 TKG). Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen gilt künftig ein Preis von höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf.

Die Bundesnetzagentur wird gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 TKG für Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei Service-Diensten festlegen, dass die Nummernteilbereiche (0)180-1 bis -5 im Mobilfunk künftig pro Minute abgerechnet werden. Das Ergebnis der Festlegung wurde im Amtsblatt Nr. 14 der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Denkbar wäre eine künftige Preisangabe z.B. für eine 0180-Rufnummer wie folgt:

0180-1: Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-2: Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-3: Festnetzpreis 9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-4: Festnetzpreis 20 Cent pro Anruf, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
0180-5: Festnetzpreis 14 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.

Andere Gestaltungen, z.B. Darstellung des Preises in Euro unter Verwendung des Währungszeichens „€”, sind hier auch denkbar.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18219.pdf

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0361_2D09#h4

http://de.wikipedia.org/wiki/Geteilte-Kosten-Dienst

http://www.telespiegel.de/html/preis_der_service-hotlines.html

Vorgangsnummer T2009-08-11-0200/216-19