Archive for the ‘Kommunikation’ Category

Emoticons

Freitag, März 12th, 2010

Sie kennen das – man bekommt eine Mail oder eine SMS mit einem Smiley. Den lachenden oder zwinkernden kennt man noch, aber was bedeuten die anderen?

Hier eine kurze Übersicht:

==|:)= Abraham Lincoln
8-) Brillenträger
:-@ Brüllen
:-/ das finde ich nicht lustig, unzufrieden, sprachlos
:-*) erröten
:-0 Erstauntes Gesicht, Ausdruck von Überraschung
:-è Fisch, Aquarienbewohner
>-) freches Grinsen
(-: Gute Laune (Linkshänder)
0:-) Heiligenschein, Engelchen
:*) herumblödeln, betrunken
:-| ich sage diesmal nichts, Teilnahmslosigkeit
|*-*| Kassette
[:-) Kopfhörer: Musikhören
3:-) Kuh, Stier
:* :-* =* Kuss
d:-) lachend mit Hut
:-) lachendes Gesicht, Ausdruck von Freude
:-D Lautes Lachen, dich anlachend
:-o Oh, Oh
+=:-) Papst
:-x Pflaster über dem Mund, Schweigen
:-Q Raucher
_/D Segelboot
B-) Sonnenbrillenträger
}:-> Teufelchen
{:-) Toupetträger
:-( trauriges Gesicht, Ausdruck von Ärger oder Enttäuschung
:-(*) Übelkeit
:)) über beide Ohren glücklich
:B Ugly-Smiley
=|:)= Uncle Sam
%-) verwirrt, schielen
:S :-$ verwirrtes Gesicht, nachdenkliches Gesicht
:’-( :,( weinen
o/ Winkendes Männchen
>-( >:-€ wütend
:-P Zunge rausstrecken
;-) Zwinkern, bedeutet in etwa Nimm’s nicht so ernst!

Update Microsoft Outlook Feiertage bis 2020

Samstag, Februar 6th, 2010

Sie benutzen Outlook® und Ihnen fehlen die aktuellen Feiertage? MEVIA IT bietet Ihnen hier kostenlos die Möglichkeit, die wichtigsten deutschen und internationalen Feier- & Jahrestage in Ihrem Kalender kostenlos per Update nachzutragen.

Einfach die Datei outlook-feiertage2010-2020.hol downloaden, doppelklicken und den Import in Outlook bestätigen – das war’s :-)

Viel Spaß & Zeitersparnis wünscht Ihnen MEVIA IT

Microsoft und Outlook sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation.
Details finden Sie unter http://www.microsoft.com/library/toolbar/3.0/trademarks/en-us.mspx

Bundesnetzagentur verhängt Bussgelder in Höhe von 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Freitag, Januar 29th, 2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen. …

Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/pressemitteilungen

BGH: E-Mail-Adresse auf Homepage ersetzt Werbe-Opt-in nicht

Montag, Januar 25th, 2010

Ein Unternehmen, das auf seiner Homepage eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme anbietet, willigt damit nicht automatisch in den Empfang von Werbe-E-Mails ein. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Im vorliegenden Fall hatte ein KFZ-Händler einem anderen unaufgefordert Werbe-E-Mails geschickt. Dieser hatte dagegen geklagt, diese Werbung sei Spam. Das sahen die Bundesrichter genauso: Die Kontaktadresse auf der Homepage und die Aufforderung an die Nutzer, sich an das Unternehmen zu wenden, seien erkennbar nur auf Endkunden gemünzt, die einen Gebrauchtwagen kaufen möchten. Die Adresse sei keine Einwilligung in den Erhalt unaufgeforderter Werbung.

Weitere Infos: http://www.online-und-recht.de/urteile/Zulaessige-E-Mail-Werbung-nur-bei-ausdruecklichem-Einverstaendnis-I-ZR-201-07-Bundesgerichtshof–20091210.html

Aktenzeichen I ZR 201/07

Urheberrechtsverstöße bei Nutzerinhalten

Sonntag, November 15th, 2009

Die ARD Tagesschau meldet: BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber

Betreibern einer Internetseite, die ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, müssen unter bestimmten Umständen dafür haften. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und wie sie veröffentlicht werden.

Im konkreten Fall hatten auf der Seite chefkoch.de Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied, dass auch die Betreiber von chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Es reiche nicht, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen. Die Richter wiesen die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurück. Damit bestätigten sie auch die Verurteilung zu einem Schadenersatz von 300 Euro für drei Bilder.

Entscheidend war für den BGH, dass die Betreiber von chefkoch.de sich die “von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht” hätten. Dadurch, dass sie die Inhalte kontrollierten und ihre Nutzer auf diese Kontrolle auch aufmerksam machten, hätten sie auch die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen. Das Logo der Seitenbetreiber sei deutlich, der Name der Nutzer jedoch nur unscheinbar dargestellt.

Zudem verlangten die Beklagten das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben dürften, teilte der BGH mit. Damit unterscheide sich chefkoch.de klar von Auktionsplattformen oder elektronischen Marktplätzen für fremde Angebote.

Aktenzeichen I ZR 166/07